Behandlungsverlauf
In der Regel erfolgt die Behandlung auf Verordnung eines Arztes. Bei Problemen mit Sprache, Sprechen, Stimme oder des Schluckens wenden Sie sich an den behandelnden Arzt oder Ärztin. Logopädische Verordnungen können z. B. durch Hausärzte, Neurologen, Kieferorthopäden, Kinderärzte sowie HNO-Ärzte und Phoniater ausgestellt werden. Eine Sitzung dauert meist 45 Minuten, möglich sind auch 30 Minuten oder 60 Minuten. Die erste Therapiesitzung dient der Anamnese und Diagnostik. Danach wird der weitere Ablauf der logopädischen Behandlung sowie Therapieinhalte individuell mit dem Patienten besprochen.
Die Therapien finden in der Praxis und auf Verordnung auch im Hausbesuch statt.
Nachfolgend finden Sie einen Überblick über den Leistungsumfang meiner Praxis:
Erwachsene
- Sprachstörungen aufgrund neurologischer Erkrankungen (z. B. nach Schlaganfall)
- funktionelle, organische und psychogene Stimmstörungen (Dysphonie)
- Redeflussstörungen (Stottern)
- Störungen der Koordination von Atmung, Stimmgebung und Artikulation (Dysarthie)
- Störungen des Schluckens (Dysphagie)
- Störungen der Hörwahrnehmung
Kinder und Jugendliche
- Einschränkungen oder Verzögerung der kindlichen Sprachentwicklung
- kindliche Sprachstörungen
- Störungen der Artikulation oder des Lauterwerbs
- Störungen des Redeflusses (Stottern, Poltern)
- Einschränkungen des Wortschatzes
- Störung der Muskulatur im Mund-, Kiefer- und Gesichtsbereich (myofunktionelle Störung)
- Einschränkungen der auditiven Wahrnehmung und Verarbeitung
- Einschränkungen des Grammatikerwerbs